Studierendenparlament und Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) der Bergischen Universität Wuppertal sprechen sich in einer kürzlich verabschiedeten Resolution klar gegen die von CDU und FDP geführter Landesregierung geplanten Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer*innen aus.
Laut den Plänen sollen Drittstaatsangehörige Studierende mit 1.500€/Semester belastet werden, ähnliche wie es bereits in Baden-Württemberg eingeführt wurde. Der AStA und das Studierendenparlament lehnen dies vehement ab. „Durch eine höhere Gebührenlast wird die Zahl ausländischer Studierender an den nordrhein-westfälischen Hochschulen zurückgehen. Davon betroffen sind gerade Studierende aus nicht wohlhabenden Elternhäusern. Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer schaden in vielfacher Weise der gesellschaftlichen Pluralität..“, so die Resolution. „Darüber hinaus sehen wir Internationalität und Diversität an unseren Hochschulen als Bereicherung für Lehre und Forschung.“
Außerdem darf nicht eine kleine Gruppe von Studierenden für Fehler in der Hochschulfinanzierung gestraft werden, wenn man mal davon absieht, dass zum Beispiel die Zahl der Nicht-EU Ausländer*innen an nordrhein-westfälischen Hochschulen in den meisten Fällen gering ist, jedoch hohe Verwaltungskosten anfallen werden, sodass die Einnahmen aus diesen Studiengebühren sehr gering ausfallen werden, und sich somit die Finanzierung unserer Hochschulen nicht ernsthaft verbessern wird.
Hier der volle Text der Resolution:
Als Studierendenschaft der Bergischen Universität Wuppertal lehnen wir die Einführung von
Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer ab. Der ungehinderte Zugang zu Bildung soll unabhängig von der Nationalität gewährleistet sein. Die Studierendenschaft der Bergischen Universität setzt sich für eine offene Hochschule ein, die sich als zentraler Akteur gesellschaftlicher, wissenschaftlicher und wirtschaftlicher Transformations- und Gestaltungsprozesse im Bergischen Land begreift. Ein pluraler Austausch und die Gewährleistung wissenschaftlicher Diversität an nordrhein-westfälischen Hochschulen sieht die Studierendenschaft als einen Grundpfeiler gelingender Hochschul-, Wissenschafts- und auch Integrationspolitik an.
Die Notwendigkeit einer klaren Stellungnahme zu Studiengebühren – speziell für Nicht-EU-
Ausländer –ergibt sich aus dem am 16. Juni 2017 verabschiedeten Koalitionsvertrag zwischen den
nordrhein-westfälischen Landtagsfraktionen der CDU und FDP.
Aus dem Koalitionsvertrag für Nordrhein-Westfalen 2017-2022, Seite 19:
„Zur Finanzierung entsprechender Maßnahmen durch die Hochschulen werden wir
jedoch auf die Einführung allgemeiner Studiengebühren verzichten. Stattdessen
werden wir Studienbeiträge für Studierende aus Drittstaaten einführen und uns am
„Baden-Württemberg-Modell“ orientieren. Sogenannte „Bildungsinländer“ werden
bei der Erhebung von Studienbeiträgen ausgenommen. Ebenso werden
Ausnahmen für Studierende aus Entwicklungsländern, für anerkannte Flüchtlinge
und für Studierende mit besonderen sozialen Härten ermöglicht. Hierbei sollen auch
entsprechende Stipendienprogramme zum Einsatz kommen. Die zusätzlichen
Einnahmen des Landes werden den Hochschulen ungeschmälert zur Verbesserung
der Studienbedingungen zur Verfügung gestellt.“
Die Studierenden mit einem Hintergrund außerhalb Deutschlands und außerhalb der Europäischen Union begreifen wir als große Bereicherung unserer Institution und des studentischen Lebens. Wir betonen das Recht dieser Studierenden auf eine höhere Bildung. was ihnen aber durch die zusätzlichen beträchtlichen Belastungen verwehrt wird, denn gerade sie sind häufig in einer prekären finanziellen Situation und außer Stande weitere Gebühren zu
zahlen. Studiengebühren machen es generell schwierig bis unmöglich für finanziell schlechter Gestellte ein Studium aufzunehmen oder es fortzuführen. Sie wirken demnach ausgesprochen sozial selektiv und benachteiligen eine ganze Reihe von Menschen. Deshalb lehnen wir Studiengebühren allgemein ab, denn sie machen ein Bildungssystem exklusiver, diskriminierender und die Gesellschaft insgesamt ärmer. Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer*innen sind darüber hinaus noch aus folgenden Gründen abzulehnen:
– Es wird der Diskriminierung von finaziell schlechter gestellten Menschen noch eine
Diskriminierung aufgrund von Nationalität hinzugefügt. Das ist einer weltoffenen
Gesellschaft und der internationalen Wissenschaft im höchsten Maße unwürdig.
– Die Gebührenlast wird vielen ausländischen Studierenden ein Studium an einer
nordrhein-westfälischen Hochschule verwehren. Das verringert die individuellen
Möglichkeiten zur Lebensplanung dieser Menschen und verringert die gesellschaftliche
Vielfalt in Nordrhein-Westfalen. Beides ist ein Verlust für alle.
– Entgegen der erklärten Zielsetzung werden Studiengebühren die Hochschulen in
Nordrhein-Westfalen schwächen. Zum einen werden zahlreiche Studierende auf
Hochschulen anderer Bundesländer ausweichen. Zum anderen wird der bürokratische
Aufwand der Gebührenerhebung einen deutlichen Anteil der Einnahmen aufbrauchen.
Hinzu verringert sich die Zahl möglicher Gebührenzahler*innen noch durch die
abschreckende Wirkung. Neben dem wissenschaftlichen und gesellschaftlichen
Scheitern kommt also noch ein wirtschaftliches Scheitern hinzu.
Aus unserer Sicht ist nur ein sinnvoller und logischer Schluss möglich: Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer*innen oder für irgendwen dürfen in keiner Form implementiert werden. Alles andere wäre ein fataler Fehler und fügt der nordrhein-westfälischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft immensen Schaden zu.
StuPa und AStA der Bergischen Universität sind auch die Vertretung der internationalen
Studierenden in Wuppertal. Wir betrachten es also als unsere Pflicht gegen
Studiengebühren jeglicher Form, besonders gegen einzelne Gruppen, öffentlich und an
der Seite anderer akademischer und studentischer Akteure Stellung zu beziehen.