Bewertung des aktuellen Ökostrom-Tarifs der BUW

Wir als AStA der Universität Wuppertal begrüßen den Wechsel der BUW zu einem Ökostrom-Tarif, für den sich unter anderem der Senat, AStA, StuPa und die Students for Future eingesetzt haben [1]. Dennoch sehen wir noch Verbesserungsbedarf beim eigentlichen Tarif, der nicht die letztes Jahr von der Studierendenschaft (AStA & StuPa) aufgestellten Anforderungen an hochwertigen Ökostrom [1] erfüllt. So ist zum einen der Stromtarif der BUW – entgegen den Aussagen der Pressestelle der BUW [10] – nicht CO2-frei, sondern stößt etwa 370 – 730 Tonnen CO2 pro Jahr aus. Dies sorgt für Umweltkosten für die Gesellschaft in Höhe von über 75.000 – 145.000 € [18]. Pro Jahr. Zum anderen ist der Nutzen des Stromtarifs für die Energiewende zweifelhaft [33], da der Stromtarif keine Investitionsgarantie für Erneuerbare Energien beinhaltet [21].
Der Grund ist in beiden Fällen, dass weder eine CO2-Kompensation anfallender Emissionen noch eine Investitionsgarantie im Ausschreibungstext der Stromausschreibung verankert wurde. Dies muss sich bei der nächsten Ausschreibung kommendes Jahr ändern, damit der Ökostrom-Tarif auch die beabsichtigte Wirkung fürs Klima leisten kann! Ein solcher hochwertiger Ökostrom-Tarif sorgt für Mehrkosten von ca. 0,43 % und sollte für die Universität bezahlbar sein bzw. kann durch geringe Stromeinsparungen ausgeglichen werden.
Der AStA fordert, dass die BUW im Rahmen einer Selbstverpflichtung festhält, auch in Zukunft Ökostrom beziehen zu wollen sowie sich für die 4 benötigten Anforderungen an hochwertigen Ökostrom (u.a. CO2-Kompensation & Investitionsgarantie) einzusetzen. Da der Ökostrompreis problemlos weiterhin durch eine Kostenobergrenze begrenzt werden kann, stellt dieser Schritt für das Rektorat keinerlei Risiko dar.

LANGFASSUNG:

Es freut uns, dass wie erwartet ein Ökostrom-Anbieter die Strom-Ausschreibung gewonnen hat. Sehr erfreulich ist, dass mit Enercity ein Energieunternehmen in kommunaler Hand (Hannover) die Stromausschreibung für sich entschieden hat. Zum einen unterstützt der Gewinn indirekt die Stadtwerke vor Ort, zum anderen handelt es sich bei Enercity nicht um ein Tochterunternehmen eines Kohlekonzerns wie RWE.

Dennoch ist unsere Forderung, dass der Stromlieferant der Uni kein Kohlekonzern (oder ein Tochterunternehmen desselben) ist, nur zufällig erfüllt. Auch ist nicht gesichert, dass die BUW in den nächsten Jahren weiterhin Ökostrom beziehen möchte. Hier fehlt eine feste Vorgabe durch das Rektorat, dass sowohl Ökostrom vorschreibt wie auch die von AStA, StuPa und Students for Future Wuppertal 2021 gestellten Anforderungen [1]:
1. CO2-Kompensation für alle beim Bau, Betrieb und Recycling der Stromanlagen anfallenden Treibhausgas-Emissionen
2. ein Teil der Einnahmen soll den Ausbau Erneuerbarer Energien vorantreiben (Investitionsgarantie)
3. der Stromanbieter darf kein Graustromanbieter oder Tochterunternehmen eines solchen Anbieters oder Stromproduzenten aus fossiler Energie (z.B. RWE) sein
4. ein hochwertiges Gütesiegel
Die vom Rektorat gewünschte Kostenobergrenze kann hierbei problemlos festgeschrieben werden, wie in dieser Stromausschreibung ebenfalls geschehen. Daher sehen wir keinen Grund, warum die Universitätsleitung sich hier nicht eine Selbstverpflichtung auferlegen sollte, sich auch in Zukunft – wenn möglich – für die bestmögliche Ökostrom-Option zu entscheiden. Der Preisaufschlag dürfte hierbei minimal sein: Allein der Umstieg von Graustrom auf Ökostrom hat die Universität allerhöchstens 0,0015 €/kWh gekostet [2] bzw. ein Preisaufschlag von vermutlich ca. 0,5 % [1]. Ein weiterer Preisaufschlag durch eine CO2-Kompensation dürfte ganz grob bei 0,1 % liegen [3], für die Investitionsgarantie bei grob 0,33 % [6]. Die Eigenschaften 3 & 4 führen bei Ökostrom zu keinen Preiserhöhungen, so Dr. Corine Veithen vom Ökostrom-Anbieter Lichtblick [9]. Schon prozentual sehr geringe Stromeinsparungen (ca. 0,43 %) könnten also die gesamten Zusatzkosten für hochqualitativen Grünstrom decken.

Im Folgenden möchten wir anhand der 4 Kriterien den bezogenen Grünstrom bewerten:

1. Entgegen der Äußerung der Universität [10] ist der bezogene Grünstrom nur auf dem Papier CO2-frei. Hier wird sich sehr wahrscheinlich auf die Stromkennzeichnung berufen, die Grünstrom per Gesetz mit 0 g CO2/kWh ausweist [vgl. 11]. In der Realität wird u.a. beim Bau & Recycling von Anlagen für Erneuerbare Energien CO2 frei, auch wenn dies nur ein Bruchteil im Vergleich zu normalen Strommixen ist [vgl. 12]. Konkret fällt für Strom aus Wasserkraftwerken zwischen 17 g und 33 g CO2/kWh an [13–16]. Das summiert sich für die BUW auf 370 – 730 Tonnen CO2/Jahr! Da Klimafreundlichkeit Sinn & Zweck des Bezugs von Grünstrom ist, muss ein solcher CO2-Ausstoß kompensiert werden. AStA & StuPa forderten daher konsequenterweise schon letztes Jahr [1] die Kompensation solcher Emissionen durch die Uni bzw. alternativ den Bezug eines Stromtarifs, der diese Emissionen bereits kompensiert. In letztgenanntem Fall sollte die CO2-Kompensation z.B. durch ein anspruchsvolles Zertifikat mit Gold Standard [19] sichergestellt werden. Einen ähnlich guten Ökostrom-Tarif mit CO2-Kompensation bezieht z.B. das HSW (RenewablePLUS) [17]. Da die Hochschulleitung sich jedoch nicht dafür stark gemacht hat, dass CO2-Kompensation in die Kriterien der Strom-Ausschreibung aufgenommen wurde, hat ein solcher Tarif den „Wettstreit“ verschiedener Stromtarife im Rahmen der Ausschreibung nicht gewonnen oder auch nur gewinnen können. Die Folgen sind 370–730 Tonnen CO2 und Umweltkosten für die Gesellschaft in Höhe von über 75.000 – 145.000 € [18]. Pro Jahr. Es kann nicht sein, dass die Kosten der immer noch gigantischen Treibhausgas-Emissionen durch die Uni von uns allen getragen werden müssen, wenn eine Kompensation viel günstiger wäre: Eine nach dem Gold Standard [19] zertifizierte CO2-Kompensation einer Tonne kostet die Uni ab 9 € [20], das Ausstoßen einer Tonne hingegen kostet aufgrund des Klimawandels die Gesellschaft (aktuell) 201 €, Tendenz steigend [18].

2. Eine Investitionsgarantie ist auch im neuen Tarif „NaturOption“ nicht vorhanden [21]. Dabei würde der Tarif „NaturOption mit Förderung“ desselben Stromanbieters aktiv „den Bau von neuen Anlagen [finanzieren], die sonst nicht realisiert werden würden“ [21]. Da auch eine Investitionsgarantie nicht im Ausschreibungstext der Stromausschreibung verankert wurde, hat aus Kostengründen ein solcher Tarif verständlicherweise nicht gewonnen. Die Zusatzkosten eines solchen Tarifs belaufen sich z.B. bei Enercity auf ca. 0,002 €/kWh [22], bei vielen anderen Anbietern 0,001 €/kWh [7, insb. 8], Letzteres bedeutet für die BUW Zusatzkosten von ca. 0,33 % [6]. Diese sollten für die Universität stemmbar sein, beispielsweise durch eine Senkung des Stromverbrauchs um 0,33 %.

3. Der Stromlieferant Enercity ist aus unserer Sicht ein guter Stromlieferant. Dennoch ist es wie erwähnt Zufall, dass es sich hier nicht um einen der vielen [23] Ökostrom-Anbieter mit eigentumsrechtlichen Verbindungen (Tochterunternehmen) zu den fünf großen Kohle- und Atom-Konzernen handelt. Nach der nächsten Stromausschreibung in 2 Jahren kann es daher sein, dass die Gelder der Uni einen Konzern unterstützen, der mit diesem Geld nachweislich Lobbyarbeit gegen die Energiewende [24, 25], gegen die Förderung erneuerbarer Energien [26] sowie für die Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken [26, 27] betreibt. Auch wird durch diese Lobbyarbeit die Energiewende behindert [vgl. 27–30]. Gleichzeitig behindern diese Konzerne durch Rechtsklagen den Kohleausstieg [31] und eröffnen wie mit Datteln 4 z.T. sogar neue Kohlekraftwerke [32]. Auf der anderen Seite unterstützt der Bezug von Strom aus regenerativen Energien bei einem „unabhängigen“ Anbieter, der ausschließlich Ökostromtarife anbietet und sich politisch wie auch finanziell für den Ausbau erneuerbarer Energien einsetzt, sogar aktiv die Energiewende [33] und damit die Umsetzung der Pariser Klimaziele. Die Unabhängigkeit des Anbieters von den großen Kohle- & Atomkonzernen sowie dessen Engagement für die Energiewende wird z.B. durch die Label „ok-power“ oder „Grüner Strom“ sichergestellt [34].

4. Solche Gütesiegel stellen sicher, dass ein Zusatznutzen für die Energiewende gegeben ist und bestimmte Gütekriterien (wie z.B. Investitionsgarantie, CO2-Neutralität, Unabhängigkeit von Kohlekonzernen) erfüllt werden [33]. Das angesehene „Grüner Strom“-Label zertifiziert z.B. den Tarif „NaturOption mit Förderung“, den die Universität wie erwähnt jedoch nicht bezieht.

An dieser Stelle möchten wir einen grundsätzlichen Punkt zu Ökostrom-Tarifen anmerken, den die Verbraucherzentrale wie folgt beschreibt: „Ökostromtarife helfen oft gar nicht bei der Energiewende.„[33] Ökostrom ist vor allem dann ein Mehrwert, wenn durch den Bezug die Energiewende unterstützt wird, weil der Stromanbieter mit einem Teil der Einnahmen z.B. mehr Photovoltaik-Anlagen errichtet [33]. Alternativ kauft der Stromanbieter Ökostrom-Zertifikate für sehr wenig Geld ein, anstatt eigene Zertifikate mit eigenen Erneuerbaren Energien zu generieren. Bei einem solchen Stromanbieter würde die Uni lediglich auf dem Papier Ökostrom dafür beziehen, dass alle anderen Stromkonsumenten einen höheren Anteil Graustrom (Kohle, Gas, Atom etc.) erhalten [33]. Umwelt oder Energiewende ist hierbei nicht geholfen. Daher ist eine Investitionsgarantie notwendig, um einen Zusatznutzen für die Energiewende zu garantieren. Ansonsten existiert die erhoffte CO2-Einsparung durch den Umstieg auf Ökostrom lediglich auf dem Papier.
Indirekt kann dieser Prozess aus unserer Sicht auch unterstützt werden, indem durch den Bezug von Ökostrom Ökostrom-Zertifikate verknappt werden, was einen Anreiz schafft, Erneuerbare Energien auszubauen. Zumindest aktuell ist jedoch ein Überangebot von Zertifikaten vorhanden [33].
Zudem wird die Energiewende unterstützt, wenn der Strom von einem Ökostrom-Anbieter bezogen wird, der sich politisch für die Energiewende einsetzt [33], weil er unabhängig von Kohlekonzernen ist (Forderung 3).
Zusammengefasst: Die Wahl des Ökostrom-Tarifs ist ausschlaggebend dafür, wie groß der Nutzen für die Energiewende tatsächlich ist. Daraus ergeben sich die Forderungen 2, 3 & 4. Möchte die Universitätsleistung sicherstellen, dass der Bezug von Ökostrom den beabsichtigten positiven Nutzen hat, kann das Gütekriterium der Investitionsgarantie alternativ ersetzt werden durch den Bau von Photovoltaik-Anlagen auf Universitätsgelände. Auf das Dach des Neubaus HC am Haspel wurde jedoch kein Photovoltaik gebaut und bislang sieht die Planung des Neubaus HA ebenfalls kein Photovoltaik vor… Insbesondere da die Hochschulleitung auf Uni-Gebäuden keine Photovoltaik-Anlagen errichten lässt (vermutlich u.a. aufgrund von Umsetzungsschwierigkeiten mit dem BLB), ist eine Investitionsgarantie daher die vermutlich einfachste Möglichkeit für die BUW, die Energiewende direkt zu unterstützen.

Insgesamt ergibt sich daher weiterhin ein großer Handlungsbedarf. Nichtsdestotrotz möchten wir hervorheben, dass wir sehr erfreut sind, dass die Hochschulleitung sich für einen Wechsel zu Ökostrom entschieden hat und damit einen Beitrag zur CO2-Einsparung leistet! Damit ist ein wichtiger Schritt getan, auf dem man nun aufbauen kann. Die erwähnte Selbstverpflichtung bietet für das Rektorat keinerlei Risiko, da der Ökostrompreis problemlos weiterhin durch eine Kostenobergrenze begrenzt sein kann. Zudem könnten 2 verschiedene Kostenobergrenzen für „normalen“ Ökostrom und für den zu bevorzugenden Ökostrom eingeführt werden. Die minimal höheren Kosten für den zu bevorzugenden Ökostrom könnten aus unserer Sicht gegenfinanziert werden: Zum einen über Stromeinsparungen; zum anderen arbeitet das Nachhaltigkeitsreferat gerade an einer Liste mit nachhaltigen Maßnahmen, die im Rahmen des „Runden Tisch Nachhaltigkeit“ u.a. vonseiten der Dekanate an uns herangetragen wurden und die zudem Kosteneinsparungen versprechen. Diese Liste wird dem Rektorat in Kürze weitergeleitet.
Daher hoffen wir, dass sich das Rektorat im Rahmen einer Selbstverpflichtung für einen Ökostromtarif mit den genannten 4 Anforderungen und Kostenobergrenze(n) entscheidet. Die Uni Münster, die die Stromausschreibung regelt, hat sich bereits bei der letzten Stromausschreibung aus unserer Sicht sehr kooperativ gegenüber den teilnehmenden Hochschulen im Hinblick auf einen Umstieg auf Ökostrom gezeigt; daher gehen wir davon aus, dass das Hinzufügen der erwähnten 4 Qualitätskriterien für Ökostrom zum Ausschreibungstext der nächsten Stromausschreibung, an dem vermutlich ab Januar nächsten Jahres gearbeitet wird, kein Problem darstellen wird.

[1] https://www.asta-wuppertal.de/2021/05/11/gruenstrom2021/

[2] Die Kostenobergrenze von 1,5€ pro MWh für den Umstieg auf Ökostrom wurde nicht überschritten, da ein Ökostrom-Anbieter die Stromausschreibung gewonnen hat. Konkret kann daher das günstigste Ökostrom-Angebot maximal 1,5€/MWh teurer als das günstigste Graustrom-Angebot gewesen sein, da die BUW ansonsten Graustrom beziehen würde.

[3] Wie sich nachfolgend in dieser Stellungnahme ergibt, liegt der CO2-Ausstoß des Grünstroms der Uni bei ca. 370 – 730 t CO2/Jahr. Bei CO2-Kompensationskosten ab 9 €/t (gerechnet wird in dieser Fußnote mit 10€/t) ergeben sich durch die Kompensation Mehrkosten von 3.700 – 7.300 €/Jahr. Dies entspricht bei einem Strombedarf der Uni von 22 GWh und unter der Annahme, dass Mehrkosten von 1,5€/MWh einem Preisanstieg von 0,5 % entsprechen [1], einem Preisanstieg von maximal (7.300 € / 22.000 MWh) /  (1,5€/MWh) * 0,5 = 0,11 %.
Selbst wenn der Stromanbieter die CO2-Emissionen durch den Bezug von teureren ETS-Zertifikaten [vgl. 4] à 84,02€/t [laut [5] am 24.1.2022] kompensieren würde, fielen lediglich Zusatzkosten von 0,92 % an. In einem solchen Fall ist jedoch nicht davon auszugehen, dass dieser Stromtarif die Stromausschreibung gewinnen würde.

[4] https://www.compensators.org/

[5] https://ember-climate.org/data/carbon-price-viewer/

[6] Bei vielen Anbietern [7, insb. 8] werden 0,001 €/kWh des Strompreises für die Unterstützung der Energiewende verwendet. Dies entspricht bei einem Strombedarf der Uni von 22 GWh und unter der Annahme, dass Mehrkosten von 1,5€/MWh einem Preisanstieg von 0,5 % entsprechen [1] einem Preisanstieg von ca. (1€/MWh) /  (1,5€/MWh) * 0,5 = 0,33 %.

[7] https://buergerwerke.de/strom-beziehen/unser-strom/geschaeftskunden/

[8] https://www.gruenerstromlabel.de/gruener-strom/labelnehmer-werden/

[9] Telefonat mit Dr. Corine Veithen am 3.2.2022

[10] www.blickfeld-wuppertal.de/oncampus/seit-dem-1-januar-gruener-strom-aus-wasserkraftanlagen-fuer-die-universitaet

[11] https://www.bdew.de/media/documents/210801_Leitfaden_Stromkennzeichnung_2021.pdf , S. 97

[12] https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/2020-12-21_methodenkonvention_3_1_kostensaetze.pdf, S. 19, Tabelle 7, Spalte 5

[13] Laut Umweltbundesamt 16,9 g/kWh: Dies ergibt sich indirekt nach https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/2020-12-21_methodenkonvention_3_1_kostensaetze.pdf, S. 19, Tabelle 7, Spalte 5:
0,33 Cent/kWh entspricht bei dem (veralteten) Umweltkostensatz von 195 €/t einem CO2-Ausstoß von 16,9 t/GWh.

[14] Laut Frau Dr. Corine Veithen vom Ökostrom-Anbieter Lichtblick rechnet Lichtblick für deutsche Wasserkraft-Anlagen mit 33 g/kWh [E-Mail-Korrespondenz vom 24.2.2022]. Anzumerken ist hierbei, dass die BUW Strom aus Wasserkraftanlagen aus dem „alpinen bzw. des skandinavischen Raums“ bezieht [10]. Ob sich daraus ein signifikant anderer CO2-Ausstoß ableiten lässt, ist uns nicht bekannt.

[15] Der Weltklimarat rechnete 2014 mit 24 t/GWh [https://archive.ipcc.ch/pdf/assessment-report/ar5/wg3/ipcc_wg3_ar5_annex-iii.pdf , S. 1335].

[16] Eine Studie von 500 Wasserkraftwerken kam zum Ergebnis von 23 g/kWh [https://www.hydropower.org/blog/carbon-emissions-from-hydropower-reservoirs-facts-and-myths].

[17] https://www.blickfeld-wuppertal.de/nrw/energie-strom-versorgung-bergische-universitaet-mit-kohle-und-atom-strom

[18] Eine Tonne CO2 erzeugte im Jahr 2021 Umweltkosten von 201€/t [https://www.umweltbundesamt.de/daten/umwelt-wirtschaft/gesellschaftliche-kosten-von-umweltbelastungen#gesamtwirtschaftliche-bedeutung-der-umweltkosten]. Dieser Kostensatz steigt laut Umweltbundesamt mit der Zeit und wird für die Jahre 2022 & 2023 daher noch höher liegen.

[19] https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/siegelkunde/

[20] https://marketplace.goldstandard.org/collections/projects mit dem aktuellen Kurs Ende Januar 2022 von 1$ = 0,90€.

[21] https://enercity.neoskop.cloud/assets/cms/enercity-de/Firmenkunden/Produkte/Strom-Business-und-Key-Accounts/naturoption.pdf

[22] https://www.enercity.de/firmenkunden/key-accounts/produkte/strom/partnerstrom/index.html

[23] https://utopia.de/ratgeber/oekostrom-tarife-vergleich/

[24] https://www.leag.de/de/seitenblickblog/artikel/energiewende-und-braunkohle-kein-widerspruch/

[25] https://www.leag.de/de/seitenblickblog/artikel/sichere-stromversorgung-statt-endlose-debatte/

[26] https://www.reiner-lemoine-stiftung.de/pdf/dissertationen/Dissertation-Gregor_Kungl.pdf, S. 15

[27] https://www.heise.de/tp/news/Kohlevertrag-Groko-verhoehnt-die-Jugend-5024350.html

[28] https://www.volker-quaschning.de/artikel/2013-06-Gegner-der-Energiewende/index.php

[29] https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/breite-kritik-an-energiewende-kurs-spd-vize-kraft-behindert-atomausstieg/8995646-all.html

[30] https://www.energiezukunft.eu/wirtschaft/rwe-weitet-einfluss-auf-tagebau-kommunen-aus/

[31] https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/klima-energie-und-umwelt/rwe-verklagt-niederlande-wegen-kohleausstieg-17183340.html

[32] https://de.wikipedia.org/wiki/Datteln_4

[33] https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/preise-tarife-anbieterwechsel/ist-ein-tarif-mit-oekostrom-und-oekogas-ueberhaupt-sinnvoll-8207

[34] https://utopia.de/ratgeber/oekostrom-tarife-vergleich/