Studentische Hilfskräfte verdienen ab Oktober nur noch Mindestlohn!
Ab dem 01.10. steigt der Lohn für studentische Hilfskräfte (SHKs) auf 12€. Die Erhöhung wurde von vielen SHKs lange ersehnt und unter der Ankündigung des Rektorats festgelegt. Dass diese Lohnerhöhung kommt, war lange überfällig, ist jedoch kein Zeichen von angemessener Bezahlung an der Bergischen Universität, sondern vielmehr die gesetzliche Vorgabe: Ab Oktober erhöht sich der Mindestlohn auf 12€!
Der AStA Vorsitzende, Joshua Gottschalk kommentiert die Situation wie folgt: „Wir haben bereits in den letzten Semestergesprächen mit dem Rektorat auf den dringend notwendigen Schritt einer Lohnerhöhung für die Studentischen Beschäftigten aufmerksam gemacht und müssen leider feststellen, dass diese Erhöhung jetzt nur aufgrund der Anhebung des Mindestlohns kommt. Gleichzeitig wird diese ‚Erhöhung‘ schon vor ihrem Eintritt von der Inflation vollständig aufgefressen.“ Die Inflation beträgt seit der letzten Lohnerhöhung im März 2016 über 16%[1] und liegt somit deutlich über der Lohnerhöhung von 11,6% bei den SHKlern (Hilfskräfte ohne Bachelorabschluss). Auch die WHFler (Hilfskräfte mit Bachelorabschluss) bekommen nur 11,7% mehr. Am schlechtesten gestellt sind WHKler (Hilfskräfte mit Master-Abschluss). Ihr Lohn erhöht sich nur um 8,4% was nur knapp die Hälfte der Inflation ausgleicht.
Dabei ist es keinesfalls die Regel, dass studentische Hilfskräfte so wenig verdienen. So verdienen bspw. SHKs an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf schon seit dem 01.10.2019 11,00€[2], wie auch an der Fernuniversität in Hagen seit dem 01. Januar 2020[3], an der RWTH Aachen sind es sogar 11,80€ seit dem 01. April 2021.[4] Im Vergleich dazu haben studentische Hilfskräfte in Wuppertal im selben Zeitraum 10,75€ verdient[5]. Das macht bei einer 10h Stelle einen Unterschied von 130 bzw. 546€ jährlich.
Zu der schlechten Bezahlung an der Universität kommen noch weitere Faktoren für SHKs, wie etwa unbezahlte Überstunden, geringe Urlaubsansprüche und kurze Vertragslaufzeiten. „Studentische Beschäftigte sind ein elementarer Bestandteil der Forschung und Lehre und sollten der Universität mehr Wert sein als nur der Mindestlohn. Oft leiden sie zusätzlich unter Kettenbefristungen und wissen erst kurz vor Ablauf ihres Vertrags, ob sie noch ein Jahr länger an der Uni arbeiten können oder im nächsten Monat einen neuen Job brauchen. Diese Form der Prekarisierung von Arbeitsplätzen in der Wissenschaft ist seit Jahren ein Problem. Zuletzt sorgte das in der #ichbinHanna Bewegung für negative Schlagzeilen gesorgt. Auch deswegen setzen wir uns als AStA für einen Tarifvertrag für Studentische Beschäftigte ein.“ So Felix Pestke, Sozialreferent des AStA. Um den Tarifvertrag für studentische Beschäftigte zu ermöglichen, läuft aktuell bis zum 22.7 noch die Bestandsaufnahme zu den Arbeitsbedingungen von Studentischen Beschäftigten in ganz Deutschland. Hierfür werden noch Teilnehmer*innen bei der Umfrage gesucht:
https://surveys.bremen-social-sciences.de/index.php?r=survey/index&sid=833611
[1]https://amp2.handelsblatt.com/finanzen/inflation-bei-7-3-prozent-die-inflationsrate-in-deutschland-von-2005-bis-2022/26252124.html
[2]http://reh.math.uni-duesseldorf.de/~internet/ihk/HHU-AB-2019-16-2019-05-08.pdf
[3]https://www.fernuni-hagen.de/uniintern/arbeitsthemen/personal/docs/beschaeftigungsverhaeltnis/hilfskraftrichtlinien.pdf
[4]https://www.rwth-aachen.de/global/show_document.asp?id=aaaaaaaaasrcxke
[5]https://dez4.uni-wuppertal.de/fileadmin/Dez4/Dezernat4/4.1.2/Richtlinien_Fassung_17.03.2016.pdf