Während der 4. ordentlichen Sitzung des Studierendenparlaments (StuPa) am 06. September wurde beschlossen, dass der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) in Absprache mit den Fachschaftsräten auf neue Regelungen zur Ausgestaltung des Optionalbereichs hinwirkt. Der Optionalbereich ist jener Teil des Studiums, der frei gestaltet werden kann – etwa durch Teilnahme an Sprachkursen, fachfremden Veranstaltungen oder Praktika. Dieser Bereich macht im sogenannten Kombinatorischen Bachelor of Arts („2-Fach-Bachelor“) etwa 1/12 des Studiums aus. Gerade im Lehramtsstudium sind jedoch viele Veranstaltungen bereits vorgeschrieben.
Konkret fordert das StuPa in seiner Resolution, dass mehr Vorlesungen und Seminare aus fachfremden Modulen zu anrechenbaren Prüfungsleistung werden. Diese sollen außerdem nur noch mit bestanden oder nicht bestanden bewertet werden. Kurzfristig soll in allen Prüfungsordnungen ein Optionalbereich mit mindestens 18 LP verankert werden, während langfristig ein anrechenbares „Studium generale“ im Rahmen von mindestens einem Semester (also mindestens 30 LP) für alle Bachelor-Studiengänge ermöglicht werden soll.
„Dies scheint nur konsequent, da sich die Bergische Universität der Interdisziplinarität verschrieben hat“, so der AStA-Vorsitzende Niclas Schürmann, „Es ist eine Kernkompetenz der Bergischen Universität und für die Studierenden – gerade im noch immer unbeliebten Bachelor-System – sich von anderen Absolvent*innen abzusetzen.“
Die Realität sieht jedoch anders aus: Bisher ist dieser wünschenswerte Ansatz nur unzureichend verankert, etwa bei interdisziplinären Studiengängen der Sicherheitstechnik oder dem Mediendesign realisiert worden. Bereits diese sind eine Besonderheit gegenüber anderen nordrhein-westfälischen Hochschulen.
Eine freiere Ausrichtung des Studiums, einen breiteren Wissenshorizont und interessensgeleitete Weiterbildung sind nur einige der positiven Effekte, die durch Interdisziplinarität und Wahlfreiheit erreicht werden können.
„Das Studium generale – und der Optionalbereich als beschränkte Form – erweitern das Grundstudium und bieten den Raum, die breite Fächerauswahl der Universität kennenzulernen.“, so die Antragssteller*innen. Die Studierenden können durch die Aneignung von Wissen außerhalb ihres Studiengangs die Erprobung der privaten Interessen und der eigenen Persönlichkeit vornehmen, und so die eigene Studiengangwahl überprüfen. Vor allem im Bereich der Lehramtsbildung besteht kaum bis keine freie Auswahl in den Seminaren und Veranstaltungen.
Dies betrifft vor allem auch andere Studiengänge, beispielsweise viele Einfachstudiengänge.
„Ein Optionalbereich ohne Optionen entspricht dem eigentlichen Wortsinn nicht.“, so der AStA-Vorsitzende Markus Wessels. Niclas Schürmann ergänzt: „Viele Studiengänge haben bislang sogar gar keine Möglichkeit.“