Liebe Kommiliton*innen!
Viele von uns befinden sich zurzeit in einer prekären finanziellen Lage, da Sie durch die Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie ihrer vorherigen Erwerbstätigkeit nicht mehr nachgehen können.
Sie wissen nicht, wie sie die nächste Miete bezahlen sollen und haben wenig bis keine Möglichkeiten einen neuen Job zu finden, da auch der Arbeitsmarkt sich im Ausnahmezustand befindet.
Eine neue Möglichkeit, sich aus dem Zustand erster Ohnmacht ein Stück zu befreien, besteht in Wuppertal: Auch wir Studierenden haben das Recht auf Sozialleistungen (in diesen Zeiten)! Wie schon am 03.04.20 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung mitgeteilt, ist momentan das SGB II ausgeweitet zu interpretieren und somit haben auch Studierende Anspruch auf Sozialleistungen („Arbeitslosengeld II“ oder umgangssprachlich „Hartz 4“), wenn auch zurzeit nur in Form von einem Darlehen. (Quelle: https://www.bmbf.de/de/faq-ausbildungsfoerderung-und-corona-krise-11215.html?fbclid=IwAR1mBM0wvgIFFkEsA0vyPqYgZiSvSJEB_1GBz25ILaDyFuezturgA2SjZqg#accordion-content-6 Erster Unterpunkt von „Was müssen Studierende sonst noch wissen?“)
Wenn Ihr Euch gerade auch in einer solchen finanziellen Notsituation befindet, sagen wir: Keine falsche Scheu! Stellt beim Jobcenter einen Antrag und macht eure Ansprüche geltend. Ihr habt das gute RECHT dazu!
Um Euch die Antragsstellung zu erleichtern, haben wir mit Unterstützung des TACHELES e.V. einen Musterantrag und einen Erklärtext dazu verfasst, den wir Euch auf unserer Homepage zur Verfügung stellen. Weitere Informationen:

Musterantrag für Studierende (docx)
Erklärung zum Musterantrag für Studierende (PDF)

Ansonsten wünschen wir Euch viel Kraft und Durchhaltevermögen für die kommende Zeit, bleibt gesund, lernt gut und passt auf euch und eure Lieben auf.
Euer AStA