Pressemitteilung des AStA vom 08.05.2020 (Link zum PDF)
Wie weiter mit dem Corona-Semester?
Seit einiger Zeit wird in Nordrhein-Westfalen die Lockerung der Corona-Maßnahmen vorangetrieben. Das alles wäre Grund zur Freude, wäre die Gefahr, die von der Coronapandemie ausgeht, gebannt. Entsprechend unerfreulich ist auch die Ankündigung der Landesregierung, den Hochschulen, die, im Gegensatz zu den Schulen, ein digitales Sommersemester auf die Beine gestellt haben, das Recht auf Präsenzveranstaltungen einzuräumen.
Die Hochschulleitungen haben seit März sehr viel dafür getan, den Hochschulbetrieb trotz der Coronapandemie digital zu erhalten. Es wurden Software-Lizenzen angeschafft, Strukturen für die Bibliotheken geschaffen und von Seiten der Dozierenden digitale Lehrkonzepte ausgearbeitet. Viele Studierende mussten aus massivem finanziellem Druck aufgrund der Krise zu ihren Eltern zurückziehen. Andere helfen derzeit in der Pflege oder beim Robert-Koch-Institut bei der Erfassung von Corona-Fällen aus. Insgesamt sind die Studierenden derzeit auf ein digitales Semester eingerichtet und benötigen in der aktuellen Situation keine weiteren unvorhersehbaren Veränderungen.
Diese könnten anstehen, wenn die geplanten Lockerungen der Landesregierung voll zum Tragen kämen. Und das immer nur unter dem Vorbehalt, dass die Maßnahmen bei Verschlechterung der Situation wiedereingeführt werden müssten. Da wir bisher sehr gut mit unserem Rektorat das Vorgehen in der Corona-Krise abstimmen konnten, erwarten wir als AStA der Bergischen Universität, dass Herr Koch auch in diesem Moment die Lage richtig einschätzen wird. Es gilt nun, trotz möglicher Lockerungen, nur in Ausnahmefällen Studierende aufs Uni-Gelände zu lassen, wenn diese dem freiwillig zustimmen. Präsenzveranstaltungen mit Anwesenheitspflicht können nicht das Mittel der Stunde sein.
Das größte Problem sehen wir darin, dass etwaige Schutzmaßnahmen ähnlich schlecht eingehalten werden würden, wie dies andernorts aktuell beobachtet werden kann. Der Schutz für Studierende, die zu den Risikogruppen gehören, hängt aber massiv von der Rücksichtnahme und Anwendung der Schutzmaßnahmen der anderen ab. Benjamin Fachinger vom autonomen Inklusionsreferat äußert: „Viele Studierende und deren soziales Umfeld gehören den Risikogruppen an. Dazu gehören unter Asthmatiker*innen, Diabetiker*innen, Menschen mit Herzerkrankungen, Raucher*innen, …“ Gerade vor diesem Hintergrund scheinen die Gefahren im Falle einer Öffnung der Hochschulen ausgesprochen groß.
Wir befinden uns gerade an einem kritischen Punkt, an dem wir hoffen, dass das Rektorat an unserer Universität und auch die Leitungen anderer Hochschulen in NRW sinnvoll und richtig entscheiden werden. Es geht nicht nur um die Frage, ob in der Theorie ein Einhalten aller Maßnahmen möglich wäre, sondern es geht um die Frage, ob dies in der Praxis geschehen wird. Die immer wieder als Lockerungen kommunizierten Entschärfungen der Corona-Maßnahmen haben dazu geführt, dass die Gefahr von Corona erneut zu gering eingeschätzt wird. Abstandsregeln werden vielerorts scheinbar nur noch als Empfehlung betrachtet. Entsprechend sollten nur dort Öffnungen und Lockerungen stattfinden, wo diese zwingend nötig sind!
Präsenzveranstaltungen mit bis zu 100 Teilnehmenden ausrichten dürften, fällt nicht darunter. Nicht, nachdem die Universitäten alles Menschenmögliche unternommen haben, um dieses Semester zu digitalisieren. Will Herr Laschet die Corona-Maßnahmen soweit entschärfen, dass sie nicht mehr zurückgedreht werden können? Will die Landesregierung aktuell so radikal lockern, dass selbst bei einem Wiederanstieg der Infektionsraten Maßnahmen, wie sie bisher existierten, undenkbar werden? Anders können wir uns die rasante Geschwindigkeit nicht erklären, mit der Maßnahmen zum Schutz der Risikogruppen gerade aufgehoben werden.