Hallo liebe Menschen, um euch die ermüdende Suche nach Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung ein wenig leichter zu machen, wollen wir hier für euch zusammenfassend eine Sammlung der Dinge, die wir gefunden haben zeigen. (Falls Menschen noch weitere Möglichkeiten kennen, gerne an sozialreferat@asta.uni-wuppertal schicken, diese werden dann ergänzt.)

Ticketerstattung:

Es gibt die Möglichkeit, sich im Fall sozialer Härte den Mobilitätsbeitrag – also die Kosten für das Semesterticket – erstatten zu lassen. Gerade im Zuge der aktuellen Corona-Krise kann es gehäuft vorkommen, dass Studierende aufgrund eines Jobverlusts o.Ä. unverschuldet in Not geratet. Es ist äußerst wichtig, dass Ihr das dann in der schriftlichen Begründung ausführt. Die weiteren Details zu Voraussetzungen und das Formular, das Ihr ausgedruckt, ausgefüllt und unterschrieben an den Allgemeinen Studierendenausschuss, Gaußstr. 20, 42119 Wuppertal schicken müsst, findet Ihr hier: https://www.asta-wuppertal.de/services-2/semesterticket/1601-2/

AStA-Darlehen:

Der AStA bietet die Möglichkeit, zinslose Darlehen zu vergeben um Studierende in finanziellen Notsituationen zu unterstützen. Nähere Informationen und das Antragsdokument erhaltet ihr durch unsere Sozialberatung, die ihr unter folgender Mail erreicht: christiane@asta.uni-wuppertal.de
Alternativ kann man auch anrufen, dann kann unsere Sozialberaterin Christiane direkt bei Fragen weiterhelfen: https://www.asta-wuppertal.de/beratungen/Die Sprechzeiten sind Dienstag-Donnertags von 11-15Uhr. Generell findet die Sozialberatung nur per Telefon statt, per Email kann ein Termin außerhalb der Sprechzeiten oder eine Antwort auf Einzelfragen erfragt werden.
Hier ist die Sozialordnung aus der die Bedingungen für das Darlehen hervorgehen: https://www.asta-wuppertal.de/wp-content/uploads/2019/07/MdS-19-4.pdf

Hinweis: Die maximale Darlehenssumme bemisst sich nach §5 (2) der Sozialordnung. Demnach kann für einen laufenden Monat ein Darlehen in einer Höhe bis 300€ plus Kaltmiete inklusive Nebenkosten bewilligt werden, maximal jedoch für drei laufende Monate.
Also nach der Formel:
Anzahl der Monate x (300€ + Kaltmiete + Nebenkosten)
Bsp. :
Die Miete beträgt 300€, die Nebenkosten liegen bei 100€, Ich brauche Unterstützung für drei Monate.

3 x (300 + 300 + 100) = 2100€

Die Rückzahlung beginnt in der Regel im Monat nach der letzten Auszahlung in Raten von mindestens 25 Euro; ab einer Darlehnssumme von 750 Euro in Raten von mindestens 50 Euro; ab einer Darlehnssumme von 1500 Euro beträgt die Mindestrate 100Euro. In begründeten Ausnahmefällen, kann der Rückzahlungsbeginn auch anderweitig festgelegt, oder eine Rückzahlungsrate gestundet werden.

Sozialberatung:

Unsere Sozialberaterin Christiane erreicht ihr über die Email Adresse christiane@asta.uni-wuppertal.de .
Alternativ kann man auch anrufen, dann kann Christiane euch direkt bei Fragen weiterhelfen: https://www.asta-wuppertal.de/beratungen/
Die Sprechzeiten sind Dienstag-Donnertags von 11-15Uhr.
Generell findet die Sozialberatung nur per Telefon (0202/24258-00) statt, per Email kann ein Termin außerhalb der Sprechzeiten erfragt oder eine Antwort auf Einzelfragen gestellt werden.

Rechtsberatung:

Bei rechtlichen Fragen, die Prüfungsmodalitäten, Mietrecht oder auch andere Felder betreffen scheut euch nicht unsere Rechtsberatung zu kontaktieren. Diese ist mittwochs von 16:00 – 17:30 Uhr und donnerstags von 13:00 – 15:00 unter derselben Telefonnummer (0202/24258-00) wie die Sozialberatung zu erreichen.

Wohngeld:

Studierende, die nicht (mehr) Bafög berechtigt sind, haben die Möglichkeit, bei ihrer Kommune Wohngeld zu beantragen.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von:
– Dem Einkommen aller Haushaltsmitglieder
– Der Höhe der zuschussfähigen Miete
– Der Anzahl der wohngeldberechtigten Haushaltsmitglieder
Nach Einreichung aller Notwendigen Unterlagen ist nach spätestens 6 Wochen der Wohngeldbescheid in eurem Briefkasten.

Weitere Infos / Links dazu:
https://www.studentenwerke.de/de/content/wohngeld
Den Wohngeldantrag muss man beim zuständigen Wohnungsamt (Erstwohnsitz!) stellen – für Wuppertal bspw. also unter:
https://www.wuppertal.de/vv/produkte/105/102370100000226172.php
https://www.wuppertal.de/vv/produkte/105/102370100000226147.php
Um zu vorab zu checken, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht, stellt das Land NRW einen Wohngeldrechner zur Verfügung:
https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW

Beihilfe:

Studierende, die unverschuldet in eine Notlage geraten sind können beim örtlichen BAföG Amt/ Hochschulsozialwerk alle zwei Semester eine sog. „Beihilfe“ in Höhe von bis zu 500€ beantragen. Kontaktiert das örtliche Amt und fordert den Antrag ein.
Ihr müsst zum Antrag folgendes einreichen:
– Angaben über Einkommen und Vermögen der*des Betroffenen eingereicht werden
– Kontoauszüge der letzten 3 Monate
– Eine aktuelle Studienbescheinigung (im Urlaubssemester ist ein Antrag auf Beihilfe nicht möglich)
– Erläuterung der Notlage und des Verwendungszwecks
– Angabe eines auf den eigenen Namen laufenden Bankkontos

https://www.hochschul-sozialwerk-wuppertal.de/studienfinanzierung/sozialfonds.html

Sozialstipendium

Das Sozialstipendium kann beim HSW ebenso als Teil der Mittel des Sozialfonds beantragt werden. „Bei Nachweis über das Vorliegen einer nicht nur vorübergehenden, nicht
selbstverschuldeten finanziellen Notlage können aus den Mitteln des Sozialfonds
einmalig Sozialstipendien
· an Studierende im Bachelorstudium vergeben werden, die zum Ende des 6.
Fachsemesters mindestens 90 ECTS nachweisen können, sowie
· an Studierende im Masterstudium.“[1]
Alle Infos dazu findet ihr ebenso auf der Seite zu den Sozialfonds des HSW und in den Richtlinien: https://www.hochschul-sozialwerk-wuppertal.de/studienfinanzierung/sozialfonds.html
Kontaktiert das örtliche HSW unter der angegebenen Telefonnummer und lasst euch beraten und alle nötigen Formulare zuschicken.
Benötigt werden folgende Unterlagen:
– ausgefüllter und unterschriebener Bewerbungsbogen
– Einkommens- und Vermögenserklärung, mit der die nicht nur vorübergehende Bedürftigkeit aufgezeigt wird
–  Studienbescheinigung des laufenden Semesters
– Angabe eines auf den:die Antragsteller:in laufenden Kontos
– Kontoauszüge der letzten 90 Tage

Details hierzu findet ihr unter Punkt 4. „Vergabe von Sozialstipendien“ in den Richtlinien des Sozialfonds des HSW: https://www.hochschul-sozialwerk-wuppertal.de/fileadmin/user_upload/RICHTLINIEN_25.01.2021.pdf

Jobcenter-Darlehen für Studierende (Unserem Kenntnisstand nach nur in Wuppertal möglich)

Auch beim Jobcenter ist es aktuell für Studierende möglich ein monatliches Darlehen, dass nach Abschluss der Ausbildung zurückzuzahlen ist zu beantragen. Genauer gesagt handelt es sich hierbei um Arbeitslosengeld II auf Darlehensbasis.  Für weitere Informationen wie ihr den Antrag stellt und alles darum herum schaut euch unseren Post auf der AStA Homepage mit dem Musterantrag und der dazugehörenden Erklärung an (und wenn ihr Probleme habt, wendet euch an den Tacheles e.V. Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein aus Wuppertal, die helfen gern) :
https://www.asta-wuppertal.de/2020/04/07/alg-ii-fuer-studierende/

Daka-Darlehen:

Die Darlehenskasse der Studierendenwerke in NRW vergibt dieses und das zu verhältnismäßig guten Konditionen. Das Darlehen ist bereits seit langem etabliert und im Vergleich zu einem Studienkredit bei der KfW Bank zinslos, allerdings werden die Verwaltungskosten durch 5% des Darlehens rückfinanziert, was quasi auch einer Art Zins entspricht.
Bei Interesse kann man sich beim örtlichen HSW über das Darlehen informieren und beraten lassen.

https://www.daka-darlehen.de/index.php?uid=7076

Hier ein Paar Eckdaten zu dem Angebot:
+ Darlehen kann eine Höhe von bis zu 12.000€ haben bei einer maximalen Auszahlung von 1000€ / Monat
+ Im Gegensatz Zum KfW- Kredit ist es egal welches Alter man hat oder in welchem Semester man ist, Mensch kann dieses Darlehen aufnehmen
+ Tilgung beginnt 12 Monate nach Auszahlung der letzten Förderrate
(Kann auf bis zu 12 Monate nach der Regelstudienzeit zinsfrei verschoben werden)
– Monatliche Rückzahlungsrate von mindestens 150€
– relativ unflexible Stundungsregeln (wer bei ernsten Rückzahlungsschwierigkeiten nicht rechtzeitig eine Stundung beantragt kann der Vollstreckung übergeben werden)
-Bürge*Bürgin  als notwendige Voraussetzung

Voraussetzungen:
– an einer Hochschule in NRW eingeschrieben sein und Sozialbeitrag zahlen
– Nachweisbar auf finanzielle Unterstützung für die Sicherung des Lebensunterhaltes angewiesen sein
– Stellung einer*eines Bürgen*Bürgin

https://www.daka-darlehen.de/

KfW Kredit:

Wie auch schon in den letzten Jahren können Studierende einen Kredit bei der KfW Bank beantragen. Besonders ist aktuell, dass dieser für ein Jahr zinsfrei zur Verfügung steht (Somit spart man in etwa 150€). Die Konditionen für den Studienkredit sind ansonsten wie auch schon vorher üblich.
KFW-Kredite richten sich an Studierende, die bis zu 44 Jahre sind, allerdings darf man nicht über 10 Fachsemester studiert haben.
Nähere Informationen und Beratunge dazu erhaltet ihr bei den örtlichen Hochschulsozialwerken oder den Bafög- Ämtern. Zusätzlich könnt ihr euch auch im Internet informieren:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Studieren-Qualifizieren/Finanzierungsangebote/KfW-Studienkredit-(174)/

Nothilfefond des BMBF („Überbrückungshilfe“):

Der BMBF stellt eine Überbrückungshilfe für Studierende während der Coronapandemie bereit:

  • Anträge können online gestellt werden,
  • Es sind für die Monate bis September 2021 jeweils einzeln zwischen 100€ und 500€ pro Monat beantragbar, der Antrag ist im jeweils betroffenen Monat zu stellen.
  • Antragsberechtigt sind alle Studierenden an staatlich anerkannten Hochschulen, egal welcher Nationalität sie angehören o.Ä.

Einzureichende Unterlagen:

  • Studienbescheinigung,
  • Kontoauszüge (aller Konten!) der letzten Monate
  • Erklärung, warum du dich in einer pandemiebedingten Notlage befindest
  • Eine Bescheinigung über den Jobverlust durch die Corona-Pandemie, d.h. eine Kündigung oder ein Schreiben des Arbeitgebers aus dem eine Stundenreduktion o.Ä. hervorgeht
  • Selbsterklärung, dass mit einem erfolgreichen Abschluss des Studiums zu rechnen ist
  • Kopie des Personalausweises oder gleichwertiger Identitätsnachweis, zum Beispiel Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Bankverbindung in Deutschland

Achtung: Die Antragstellung funktioniert ein wenig anders als beim ersten Mal.

  • Die alten Zugangsdaten und Stammdaten sind verwendbar, es muss aber die neue Studienbescheinigung des aktuellen Wintersemesters 20/21 hochgeladen werden.
  • Ihr müsst immer noch eine PANDEMIEBEDINGTE Notlage vorweisen. Dafür braucht man Belege oder Selbsterklärungen der beiden Vormonate und des laufenden Monats. Selbsterklärungen sollten maximal eine halbe DIN-A4-Seite umfassen. Der vorherige Nachweis reicht nicht aus.
  • Pandemiebedingte Notlage ist z.B. und muss belegt sein: Jobverlust, pandemiebedingte Kündigungen, erfolglose Bewerbungen (mind. 2); als finanzieller Nachweis muss man Kontoauszuüge vorlegen.

Passt auf jeden Fall bei euren Unterlagen darauf auf, dass ihr beachtet,

  • dass eure Kontoauszüge vollständig, lückenlos und leserlich sind
  • dass eure Belege den Zeitraum abdecken und hinreichend belegen
  • dass eure Immatrikulationsbescheinigung aktuell ist

Link für die Beantragung:
https://www.hochschul-sozialwerk-wuppertal.de/studienfinanzierung/corona-pandmie.html
https://www.überbrückungshilfe-studierende.de/

Zu weiteren Informationen siehe (Klick auf Reiter „Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Zuschüssen für Studierende“:

https://www.bmbf.de/de/wissenswertes-zur-ueberbrueckungshilfe-fuer-studierende-11509.html

oder:
https://www.studentenwerke.de/de/content/zuschuss-f%C3%BCr-studierende-akuter-notlage
weiterführend:

https://www.studis-online.de/studienfinanzierung/corona-zuschuss.php#antragsberechtigte

Wenn euer Auftrag abgelehnt wurde, seht hier.

Wir können leider keine Gewähr dafür geben, dass diese Informationen in Gänze korrekt und vollständig sind. Wir versuchen, unseren Beitrag so schnell wie möglich zu aktualisieren bei neuen Erkenntnissen.

[1] Quelle: https://www.hochschul-sozialwerk-wuppertal.de/fileadmin/user_upload/RICHTLINIEN_25.01.2021.pdf