Liebe Kommiliton*innen!
Wir haben es geschafft. Die Rückmeldefrist für das Wintersemester 2020/2021 wurde nun doch verlängert.
Wir wollten durchsetzen, dass eine Rückmeldung bis zum 30.09. möglich ist, da insbesondere aufgrund der anhaltenden Krise die finanziellen Möglichkeiten der Studierenden eingeschränkt sind. Wir wollten möglichst viel Luft zum atmen erringen, damit wir Exmatrikulationen verhindern können.
Durchgesetzt wurde nun, dass eine Rückmeldung für das Wintersemester bis zum 31.08. zu erfolgen hat.
Warum haben wir das so angenommen? Der Ablauf nach nicht erfolgter Rückmeldung ist keine sofortige Exmatrikulation. Nach nicht erfolgter Rückmeldung werden zuerst Mahnungen, die Rückmeldegebühren zu bezahlen, versendet. Anfang Oktober erhalten alle bis zu diesem Datum nicht zurückgemeldeten Studierenden einen Exmatrikulationsbescheid. Dieser Exmatrikulationsbescheid tritt allerdings erst zum 01.11. in Kraft. Wer innerhalb dieses Zeitraums bis zum 01.11. die Rückmeldegebühren überweist, wird nicht exmatrikuliert. (Hierbei ist allerdings zu bedenken, dass das Semesterticket erst mit Überweisung der Gebühren erhältlich ist. Bedenkt auch, dass eine gewisse verwaltungstechnische Bearbeitungszeit nach der Überweisung draufgerechnet werden muss, bis ihr Euer Ticket erhaltet.) Insgesamt ist also in Notfällen Zeit bis zum 01.11., sich vor Exmatrikulation zu schützen.
Wir bitten natürlich dennoch um frühzeitige Überweisung. Institutionen, wie das Hochschul-Sozialwerk oder die Fachschaften, aber auch der AStA, sind auf die Gelder, die mit den Gebühren bezahlt werden, angewiesen.
Wir hoffen, dass damit dem einen oder der anderen Möglichkeiten an die Hand gegeben sind, den Verlauf seines oder ihres Studiums weiterhin wie gewünscht beschreiten zu können. Kämpfen wir weiterhin für ein gutes Studium für alle!