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Spannende Nachrichten:
Studis leben unter Existenzminimum – Zweifel an Verfassungsmäßigkeit des BAföG
 
Eine Studentin aus Osnabrück hat vor dem Bundesverwaltungsgericht geklagt, da sie den BAföG-Höchstsatz (damals 373 Euro/Monat: Grundbedarf) für verfassungswidrig hält. Dieser sei intransparent berechnet, passe sich nicht den steigenden Lebenshaltungskosten an und liege unter Hartz-IV-Satz. Das Bundesverwaltungsgericht gab ihr am 20.05. Recht.
Folglich muss sich nun das Verfassungsgericht grundsätzlich mit der Frage der Rechtmäßigkeit der BAföG-Berechnungen auseinandersetzen und der fraglichen Verfassungsmäßigkeit dieser nachgegangen werden. Im Grundgesetz ist das Recht auf Bildung, das sich nicht an sozio-ökonomischem Status des Elternhauses begründen darf, in Art.12 Absatz 1, Art. 3 Absatz 1 in Verbindung mit Art. 20 GG, verankert.
 
Es wird ein spannendes und dringend notweniges Verfahren erwartet, das maßgeblichen Einfluss sowohl auf bereits gezahlte Förderung und damit eventuell verbundene Nachzahlungen, wie auch perspektivische Anträge und Bedarfssätze haben wird.
Für den Fall einer Entscheidung zu Gunsten der Studierenden rät die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Widerspruch gegen bereits erhaltene Bescheide einzureichen. So könnten eventuelle Nachzahlungen, nach einem abschließenden Urteil aus Karlsruhe berücksichtigt werden.